AGB (Allgemeinen Geschäfts Bedienungen) – Partyservice „Julius“

 

§1. Grundlage, Anerkennung, Vertrag

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellen Fassung gelten für die vom Partyservice „Julius“ angebotenen Leistungen, wie die Lieferung von Getränken und Speisen, Servicedienstleistungen, Personaldienstleistungen, den Verleih von Partyzubehör und die Vermittlung Dienstleistungen und Waren von Drittanbeitern, die der Kunde zuvor bei uns persönlich per Post, Telefon, Fax oder Internet bestellt hat.

 

§2. Angebot, Preise und Bestellung

Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Preise sind Abholpreise und enthalten somit die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer. Die Preisangaben beziehen sich auf Euro (€). Mündliche, insbesondere fernmündliche Auskünfte und Preisangaben sind unverbindlich. Maßgeblich sind allein die schriftlich vereinbarten bzw von uns bestätigten Preise.

Bei falsch angegebener Personenzahl trägt Partyservice „Julius“ nicht die Verantwortung für einen eventuellen Mangel an Speisen, Getränken oder zu geringer Ausstattungs- und Servicekapazitäten. Zur Personenzahl gehören alle Gäste, Brautpaar, Musiker und Kameramann.

Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Leistungserstellung vier Monate, so behält Partyservice „Julius“ sich das Recht vor, angemessene Preiserhöhung ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. (§309 Nr.1 BGB)

Partyservice „Julius“ ist berechtigt vom Kunden zur Sicherung des Auftrags bzw. der Reservierung einen angemessenen Betrag als Vorleistung (Deposit) zu fordern. Eventuell geleistete Deposits werden bei Rechnungsstellung gutgeschrieben. Werden von Partyservice „Julius“ geforderte Deposits nicht bis zum angegebenen Termin erfüllt, so entbindet das Partyservice Julius unmittelbar von allen getroffenen Verpflichtungen. In diesem Fall hat der Kunde den entstandenen Schaden an Partyservice „Julius“ zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunde vorbehalten.

Wird Partyservice „Julius“ vom Kunden beauftragt und bringt der Kunde oder seine Gäste zusätzlich eigene Speisen, Getränke oder dergleichen in die Veranstaltung mit ein, haftet der Kunde für den ordnungsgemäßen Zustand und die ordnungsgemäße Lagerung aller eingebrachten Produkte laut Lebensmittelhygieneverordnung und anderer hygienischer Grundsätze. Eine Haftung gemäß Produkthaftungsgesetz geht in diesem Falle auf den Kunden über. Partyservice „Julius“ ist berechtigt zur Beweissicherung jeweils eine Probe der eingebrachten Produkte zu entnehmen.

Die Anmietung von Räumlichkeiten, außergewöhnlicher Bedarf an Servicepersonal, oder umfangreiche und besonders aufwendige Bestellungen mit Sonderwünschen sind vom Kunden im eigenen Interesse so frühzeitig wie möglich in Auftrag zu geben. Nachträglich in Auftrag gegebener Sonderbedarf wird zusätzlich unter Berücksichtigung der vertraglichen Preisvereinbarungen berechnet.

 

§3. Auslieferung

Die Auslieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen, sowie unter Einhaltung entsprechender gesetzlicher Vorschriften. Bei jeder Lieferung muss mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die wir selbst bei großer Sorgfalt, nicht beeinflussen können. Der Kunde gewährleistet die Entgegennahmen der von ihm bestellten Waren und Leihzubehör und quittiert den ordnungsgemäßen Erhalt der in seiner Bestellung georderten Waren, Leihzubehör und Dienstleistungen auf der Durchschrift der vom Auslieferpersonal ausgehändigten Quittung bzw. Rechnung. Besonderheiten die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, lange Wege, Treppen über drei Etagen, nicht funktionierende Fahrstühle etc. sind durch den Kunden bei der Bestellung mitzuteilen, damit wir uns zeitlich und organisatorisch darauf einrichten können. Für besonders aufwendige Begebenheiten, den Lieferort betreffend, behalten wir uns vor eine Mehraufwandspauschale zu berechnen, sofern diese Angaben nicht bereits bei der Bestellung gemacht worden sind.

 

§4. Bezahlung

Der Kunde bezahlt die bestellten Waren und Dienstleistungen, falls nicht anders vereinbart bei Anlieferung. Der mit der Lieferung beauftragte Mitarbeiter ist berechtigt und verpflichtet, gegen Aushändigung der Ware zu kassieren. Die Zahlung erfolgt in bar gegen Quittung oder Rechnung. Der dem Kunden bei der Bezahlung übergebene Beleg, ist gleichzeitig Lieferschein und Rechnung. Hier quittiert der Kunde auf der Durchschrift, den ordnungsgemäßen Erhalt der Waren und Dienstleistung.

 

§5. Stornierung und Reduzierung von Aufträgen, Rücktritt vom Vertrag

Bei Stornierung oder Reduzierung von bereits erteilten Aufträgen aller Art ist Partyservice „Julius“ berechtigt eine Entschädigung in Höhe von 25% des Auftragswertes vom Kunden zu fordern. Bei Stornierung oder Reduzierung von Aufträgen innerhalb 48 Stunden vor Veranstaltungstag bzw. Anreisezeit ist die volle Rechnungssumme (100%) zu zahlen. In den zuvor genannte Fälle schuldet der Kunde Partyservice „Julius“ eine angemessene Verwaltungs- und/oder Bearbeitungsgebühr. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens in jedem Falle vorbehalten.

 

§6. Reklamation

1. Reklamationen zu Lieferungen und Leistungen von Partyservice „Julius“ müssen vom Kunden in jedem Falle unverzüglich nach Feststellung am Veranstaltungstag ausdrücklich der Geschäftsleitung von Partyservice „Julius“ mitgeteilt werden. Partyservice „Julius“ behält sich ein Recht auf einmalige Nachbesserung vor. Der Kunde hat in keinem Falle ein Recht auf eigenmächtige Preisminderung. Gutschriften können nur auf dem Wege der berechtigten Mängelrüge erwirkt werden.

Soweit Partyservice „Julius“ nicht rechtlich verpflichtet ist, sind weitergehende Haftungsansprüche, insbesondere auch Schadensersatz, ausgeschlossen. Es sei denn, dass Partyservice „Julius“ Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

 

§7. Leihwaren/Leihzubehör

Die Lieferung von Speisen und Getränken, erfolgt in oder auf Leihwaren, wie Warmhaltegeräten und Platten. Diese werden nach Vereinbarung vom Kunden zurückgebracht. Wenn der Kunde zum vereinbarten Termin nicht erscheint oder die Leihgegenstände nicht vollständig zurückgebracht werden, behalten wir uns vor, Arbeitsstunden, Kilometergeld und Tagesleihgebühren für verliehene Gegenstände sowie ggf. Schadenersatz in Rechnung zu stellen.

 

§8. Rechtsbeschtimungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Internationales Recht findet keine Anwendung.

 

§9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Teile der Geschäftssitz von Partyservice „Julius“.

 

§10. Salvatoresche Klausel

Sollte eine Klausel dieser AGB teilweise oder insgesamt unwirksam sein oder werden, berührt das nicht die übrigen Bestimmungen der AGB. Diese bleiben weiterhin wirksam. Die ungültige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die den Parteiinterressen angemessen Rechnung tragen. Notfalls gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele veranstaltet durch Partyservice Julius.

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

  1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die Partyservice Julius oder rechtlich verbundene Unternehmen auf ihrer Homepage durchführen. Die Teilnahme ist ausschließlich im Internet möglich und erfolgt über www.faszination-modelltech.de durch das Ausfüllen eines Bewerbungsformulars, die Beantwortung der Gewinnfrage aus persönlicher Sicht.
  2. Mit der Beteiligung an einem Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen sowie die bei jedem Gewinnspiel besonders genannten Bedingungen und Fristen an.
  3. Zur Teilnahme berechtigt an einem Gewinnspiel ist jede natürliche Person. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von Partyservice Julius und der rechtlich verbundenen Unternehmen.
  4. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen. Gewinne können nicht an Dritte übertragen werden. Jede E-Mail-Adresse darf jeweils nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
  5. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfordert gegebenenfalls die Angabe von persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Anschrift, Alter und/oder E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer. Sämtliche dieser persönlichen Daten werden von von Partyservice Julius entsprechend der Datenschutzerklärung behandelt.
  6. Erfordert die Teilnahme an einem Gewinnspiel die Zusendung von Materialien, versichert jeder Teilnehmer, dass er alleiniger Inhaber aller Nutzungs- und Verwertungsrechte an den von ihm geschaffenen und übermittelten Materialien ist. Jeder Teilnehmer räumt dem Partyservice Julius an diesen Materialien das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein. Partyservice Julius kann diese Rechte auf Dritte übertragen. Jeder Teilnehmer überträgt zudem dem Partyservice Julius das Eigentum an den von ihm übermittelten Materialien. Eine Eigentumsübertragung findet nur dann nicht statt, wenn der Teilnehmer ausdrücklich und schriftlich gegenüber Partyservice Julius erklärt, dass er das Eigentum nicht übertragen möchte. Eine solche Erklärung muss spätestens 10 Tage nach Abschluss eines Gewinnspiels (Tag der Bekanntgabe des Gewinners) Partyservice Julius unter der im Impressum genannten Adresse zugegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist kann Partyservice Julius alle übermittelten Materialien vernichten.
  7. Partyservice Julius übernimmt die Haftung für die an sie übermittelten Materialien nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln seiner Mitarbeiter oder von ihr beauftragter Dritter.
  8. Partyservice Julius behält sich das Recht vor, die jeweilig angekündigten Gewinne jederzeit auszutauschen und durch andere Gewinne und Preise zu ersetzen. Weiterhin kann Partyservice Julius den jeweiligen Spielablauf jederzeit ändern. Dem Gewinner stehen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegen Partyservice Julius oder gegen rechtlich verbundene Unternehmen zu. Sofern es sich bei den ausgelobten Gewinnen um Sachpreise handelt, gilt auch nur dieser. Ein finanzieller Ausgleich ist nicht möglich.
  9. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch Partyservice Julius, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Hierbei haftet Partyservice Julius nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinnerermittlung.
  10. Im Falle eines Gewinns wird der Teilnehmer schriftlich (insbesondere per E-Mail) benachrichtigt. Erfolgt die Benachrichtigung schriftlich, ist der Gewinner verpflichtet, Partyservice Julius innerhalb von sieben Werktagen mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Frist ist Partyservice Julius berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber Partyservice Julius sind ausgeschlossen.
  11. Der Teilnehmer erklärt im Falle eines Gewinns (insbesondere bei Reisen), dass im Falle des Entstehens eventueller Kosten, Spesen und sonstiger Leistungen, die nicht ausdrücklich als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind, diese von ihm getragen werden. Weiterhin übernimmt Partyservice Julius keinerlei Haftung für körperliche Schäden oder Sachschäden, die durch ihn verursacht werden und wird vom Teilnehmer von allen Ansprüchen Dritter freigestellt. Ebenso übernimmt Partyservice Julius gegenüber dem Teilnehmer, wenn er den Gewinn angenommen hat, keinerlei Haftung für körperliche Schäden oder Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden.
  12. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Barauszahlung ist nicht möglich. Die Teilnahme bzw. die Gewinne sind nicht übertragbar. Die Teilnahme über Gewinnspielvereine und automatisierte Dienste ist ausgeschlossen. Partyservice Julius behält sich das Recht vor, Teilnehmer aufgrund von falschen Angaben, Manipulationen oder der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel vom Gewinnspiel ohne Vorankündigung auszuschließen.
  13. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle sich im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel ergebenden Streitigkeiten ist – soweit zulässig – Bisingen.